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iT Interim·Team

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen basieren auf den Branchen-AGB für Unternehmensberatung des Fachverbands UBIT (Wirtschaftskammer Österreich) und können durch den jeweils beauftragten Interim-Manager als Auftragnehmer ergänzt werden.

Stand: Juni 2026

01 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungs- und Interim-Management-Leistungen, die unter der Dachmarke „Interim-Team“ erbracht werden. Vertragspartner des Auftraggebers ist jeweils jener selbständige Interim-Manager, dem der konkrete Auftrag zugewiesen wird; er tritt als Auftragnehmer auf und erbringt die Leistung in eigener unternehmerischer Verantwortung.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer neuerlichen Einbeziehung bedarf.

02 Angebot und Zustandekommen des Vertrags

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Leistungsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Spätere Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer einvernehmlichen Vereinbarung.

03 Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Er schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, soweit ein solcher nicht ausdrücklich als Leistungsinhalt vereinbart wurde.

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Unterlagen und Ressourcen bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und benennt eine auskunfts- und entscheidungsbefugte Ansprechperson. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Dritte beizuziehen. Im Verhinderungs- oder Krankheitsfall sorgt der zugewiesene Interim-Manager eigenständig für einen geeigneten Ersatz.

04 Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen

Das Honorar richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung (Tagessatz, Pauschale oder Retainer). Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Reisekosten, Spesen und sonstige notwendige Auslagen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet. Die Verrechnung erfolgt je nach Vereinbarung laufend, monatlich oder jährlich, jeweils im Voraus zu Beginn der Leistungsperiode.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Beträge auszusetzen.

05 Termine, Fristen und Verzug

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche festgehalten wurden. Sie setzen voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt.

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen und berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz.

06 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen — etwa Konzepten, Analysen, Berichten, Vorlagen, Modellen und sonstigen Unterlagen — bleiben die Urheber- und Werknutzungsrechte beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Arbeitsergebnisse für den vereinbarten internen Zweck zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine Verwertung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

07 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die vereinbarungsgemäße und fachgerechte Erbringung seiner Leistungen. Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Leistungserbringung, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrügen leistet der Auftragnehmer zunächst Verbesserung durch Nachbesserung oder Ergänzung. Erst wenn diese fehlschlägt oder unzumutbar ist, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.

08 Haftung und Schadenersatz

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — ausgenommen bei Personenschäden — ausgeschlossen.

Die Ersatzpflicht ist der Höhe nach mit dem für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Netto-Honorar begrenzt. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber innerhalb von drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Für Arbeitsergebnisse, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, wird keine Haftung übernommen.

09 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichneten Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung des Auftrags. Einzelheiten zur Verarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Mit der Kontaktaufnahme — sei es über das Kontaktformular, im Rahmen eines Erstgesprächs, durch den Austausch von Visitenkarten oder auf jedem anderen Weg — stimmt der Interessent bzw. Auftraggeber der Verarbeitung der dabei übermittelten Daten zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage, der weiteren Geschäftsanbahnung und der Kontaktpflege zu. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

10 Vertragsdauer und Beendigung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Verträge auf bestimmte Zeit enden mit Fristablauf; Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Bis zum Wirksamwerden der Beendigung erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

11 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Bei Fragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns unter info@interim-team.com. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich ergänzend aus dem Impressum.